Am 7. April 2016 trat ein neues Gesetz in Kraft! Der Datenschutzgesetz. In unserer digitalen Welt war dies eine sehr notwendige Strukturierung.
Was ist Verbis? Wie können wir als Gesundheitspersonal in das VERBIS-System aufgenommen werden? Müssen wir uns registrieren?
Wir beantworten alle Ihre Fragen in diesem Artikel.
VERBIS ist ein vom Staat erstelltes System, in das natürliche und juristische Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, registriert sein müssen. Es ist auch für die Öffentlichkeit zugänglich, so dass wir als Bürger leicht herausfinden können, wer welche unserer Daten verarbeitet.
In unserem täglichen Leben teilen wir für viele Vorgänge wie Identitätsdaten, Kreditkartendaten, Gesundheitsdaten, strafrechtliche Daten, Bankkontodaten, Kamerabilder, Fotos, IP-Adressinformationen, Standort usw. viele Informationen.
Wir sammeln viele Informationen für unsere Patienten und Berater, die zu uns kommen, um medizinische Versorgung zu erhalten. Aus diesem Grund müssen wir als Klinik und Ärzte uns auch bei Verbis registrieren.
Gemäß Artikel 6 des Gesetzes sind Gesundheitsdaten, Sexualleben, biometrische und genetische Daten der Personen "besondere persönliche Daten". Datenverantwortliche, deren Haupttätigkeit darin besteht, "besondere persönliche Daten" zu verarbeiten, müssen sowohl spezielle Maßnahmen ergreifen als auch sich im "Register der Datenverantwortlichen" (VERBIS) registrieren.
Zusammengefasst
Ja, sie müssen sich registrieren.
Die Datenverantwortlichen im Gesundheitssektor müssen gemäß der Entscheidung des Unternehmens bis zum 31.03.2021 die Anpassungszeiträume abschließen und sich bei VERBIS registrieren lassen.
Gemäß Artikel 6 des Gesetzes und folgenden Bestimmungen:
Die Registrierung erfolgt über die Website der KVKK.
Nach dem Betreten der Website wird durch Klicken auf die Schaltfläche VERBIS auf der rechten Seite der Registrierungsprozess gestartet.
Zunächst muss man sich im System registrieren. Durch Klicken auf die Schaltfläche "Verantwortlicher für die Datenverarbeitung" auf der Website wird mit einem Klick auf die Schaltfläche "Registrieren" fortgefahren.
In dem geöffneten Bildschirm wird die geeignete Option für die Registrierung ausgewählt.
Die erforderlichen Informationen werden eingegeben, das Antragsformular wird in unterschriebener Form an die Institution übermittelt und der Vorgang ist abgeschlossen.
Es ist ausreichend, es an die KEp-Adresse der Institution zu senden.
Die Nutzung der KEp-Adresse wird empfohlen, da sie den Aufwand für das Senden von Dokumenten bei öffentlichen Vorgängen beseitigt und sehr schnell ist.
Nach Prüfung Ihres Antrags übermittelt er die Benutzername und das Passwort sicher über die angegebene E-Mail-Adresse.
Im Anschluss wird eine Kontaktperson zur Verfügung gestellt.
Die Kontaktperson muss sich über den E-Government-Kanal einloggen und den wichtigen Schritt der Registrierung, das Speichern der angeforderten Informationen bei VERBIS, durchführen.
Weitere aktuelle Informationen zu VERBIS finden Sie auf der Website https://verbis.kvkk.gov.tr und über die Informationen zur Datensicherheit von Bulutklinik können Sie hier mehr erfahren.